§ 1 Zulassung #
- Wer eine Tätigkeit als Rechtsanwalt aufnehmen möchte, muss eine Anwaltsprüfung ablegen und eine entsprechende Lizenz erwerben. Die Prüfung wird vom DoJ abgenommen.
- Ein Referendar hat die Möglichkeit, nach einer Woche Referendarzeit als Anwalt auf Probe tätig zu sein. Als Anwalt auf Probe steht es dem Referendar zu, alleine zu den Mandanten zu gehen und diese zu vertreten. Dem Mandanten muss jedoch mitgeteilt werden, dass es sich um einen Referendar handelt. Ein Anwalt, der bereits über eine Lizenz verfügt, muss die Arbeit des Referendars unterstützen und überwachen.
- Das Ablegen der Anwaltsprüfung, die Ausstellung der Lizenz und die Verlängerung sind gebührenpflichtig.
- Die Laufzeit von Anwaltslizenzen ist auf einen Monat begrenzt. Der Tag der Ausstellung ist maßgebend. Der Lizenzträger hat sich selbstständig um die Verlängerung beim DoJ zu bemühen. In Ausnahmefällen kann die Laufzeit um zwei Wochen verlängert werden.
- Die Ausbildungs-Lizenz muss alle zwei Monate erneuert werden.
- Die Befugnis zur Ausstellung von Anwaltslizenzen ist nur dem DoJ 01 oder DoJ 02 auszustellen
- Die Gebühren für die Verlängerung der Lizenzen belaufen sich auf 20000 $.
- Jeder Anwalt mit Lizenz muss im Anwaltsregister des DoJ geführt werden.
- Eine Kanzlei kann nur von einem lizenzierten Anwalt eröffnet und beantragt werden.
§ 2 Arbeitsweise #
- Ein Anwalt ist berechtigt, einen Mandanten zu vertreten, nachdem ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde.
- Der erste Kontakt zu Mandanten wird als vorvertraglich angesehen und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.
- Der Vertragsschluss richtet sich nach dem Handelsgesetzbuch, § 2.
- Der Anwalt ist dazu verpflichtet, das Mandat im Anwaltskammer-Verzeichnis einzutragen.
- Verträge für Rechtsbeistände bedürfen zwingend der Schriftform.
- Sobald der Mandant vertreten wird, ist der Vertrag den anderen Beteiligten des Verfahrens vorzulegen. Wenn kein Vertrag vorliegt, ist der Rechtsbeistand ungültig, und der Anwalt handelt rechtswidrig.
- Das Ablehnen eines Mandates sollte die Ausnahme darstellen.
§ 3 Anwaltskosten #
- Ein Rechtsanwalt hat seine Gebühren schriftlich festzulegen und dem Mandanten im Mandatsvertrag vor der Unterschrift mitzuteilen. Die Gebühren sollten in einem angemessenen Rahmen festgelegt werden.
- Anwälte sind verpflichtet, das durch ihre Tätigkeiten als Anwalt generierte Einkommen dem DoJ zu melden.
§ 4 Schweigepflicht #
- Die Schweigepflicht von Anwälten umfasst die Pflicht zur Geheimhaltung aller relevanten Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats bekannt werden.
- Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht führt zum Entzug der Lizenz und kann mit einem Bußgeld oder einer Haftstrafe bestraft werden.
§ 5 Rechtsverständnis #
- Ein eingetragener Rechtsanwalt ist in besonderer Form des Gesetzes verpflichtet. Er hat sich in vorbildlichem Maße zu verhalten.
- Der Verdacht einer Straftat verpflichtet das Department of Justice, die Lizenz des Betroffenen sofort einzuziehen und den Sachverhalt vollumfänglich aufzuklären. Erst nach Aufklärung darf auf Antrag die Lizenz wieder ausgehändigt werden.
- Ist der Betroffene nach § 5 Abs. 2 als „nicht schuldig“ verurteilt worden, entstehen keine Kosten für die erneute Ausstellung der Lizenz. Der Betroffene hat kein Recht auf Schadensersatz.