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Disziplinargesetz für Staatsbedienstete

Zweck:

Dieses Gesetz regelt das Verhalten von Staatsbediensteten (z. B. Polizei, Justiz, Verwaltung) und dient der Wahrung von Integrität, Neutralität und Effizienz im öffentlichen Dienst.

Korruption

Die Annahme von Vorteilen oder das Ausnutzen der Position zum persönlichen Vorteil ist strengstens untersagt. Verstöße gelten als schwerwiegendes Dienstvergehen.

Disziplinarmaßnahmen

Mögliche Konsequenzen bei Verstößen:

  • Verwarnung
  • Geldstrafe
  • Degradierung oder Entlassung aus dem Staatsdienst

Verfahren:

Verdachtsfälle werden intern ermittelt. Die betroffene Person hat Anspruch auf eine Anhörung. Entscheidungen erfolgen transparent.

Geltungsbereich:

Das Gesetz gilt für alle Staatsbediensteten im Dienst des Staates Los Santos.


Disziplinargesetz – Detaillierte Bestimmungen

§ 1. Verhalten im öffentlichen Dienst
§ 1.1 Korruption

Definition: Korruption bezeichnet die widerrechtliche Einflussnahme auf Amtsträger oder die Annahme von Vorteilen, die dazu dient, dienstliche Handlungen in unrechtmäßiger Weise zu beeinflussen oder persönliche Vorteile zu erlangen.

Ziele der Regelung:
    • Sicherung der Integrität und Neutralität des öffentlichen Dienstes.
    • Schutz des Vertrauens der Bürger in die Verwaltung.
§ 1.2 Vorteilsannahme

Definition: Die unzulässige Annahme von Geschenken, Dienstleistungen oder anderen Vorteilen durch Amtsträger, die deren Unabhängigkeit und Objektivität in der Ausübung ihres Amtes beeinträchtigen könnten.

Ziele der Regelung:

Vermeidung von Interessenkonflikten und Sicherung der Unparteilichkeit im öffentlichen Dienst.

§ 1.3 Amtsmissbrauch

Definition: Die unrechtmäßige Ausnutzung von Amtsbefugnissen zur persönlichen Bereicherung oder zur Beeinträchtigung anderer, einschließlich der Verletzung von Gesetzen, Vorschriften oder Dienstanweisungen.

Ziele der Regelung:

Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Amtsführung.

§ 1.4 Befangenheit

Definition: Die unzureichende Offenlegung von Interessenkonflikten oder Teilnahme an Entscheidungen, in denen der Bedienstete ein persönliches Interesse hat.

Ziele der Regelung:

Gewährleistung von Transparenz und Objektivität in Entscheidungsprozessen.

§ 1.5 Whistleblower-Schutz

Definition: Maßnahmen zum Schutz von Bediensteten, die Verstöße gegen dieses Gesetz melden, um sicherzustellen, dass sie vor Repressalien oder Diskriminierung geschützt sind.

Ziele der Regelung:

Förderung einer Kultur der Offenheit und Integrität im öffentlichen Dienst.


Zusammenfassung

Die Bestimmungen des Disziplinargesetzes dienen der Regulierung des Verhaltens von Bediensteten im öffentlichen Dienst und sollen Korruption sowie andere unethische Praktiken verhindern. Sie fördern eine verantwortungsbewusste und transparente Amtsführung und tragen wesentlich zur Stärkung des öffentlichen Vertrauens in die Verwaltung bei. Durch klar geregelte Disziplinarmaßnahmen und den Schutz für Whistleblower schafft das Disziplinargesetz eine Grundlage für Integrität und Effizienz im öffentlichen Dienst.

Updated on 7. September 2025