Notwehr #
Notwehr ist ein Rechtsbegriff, der die Verteidigung gegen einen Gegenwärtigen, Rechtswidrigen Angriff beschreibt. Die Person darf sich verteidigen, wenn jemand gegen die Person rechtswidrig vorgeht und die Person wird dafür nicht bestraft, wenn die Verteidigung aufgrund einer Notwehrsituation entstand. Die Notwehrhandlung ist nur dann rechtmäßig, wenn er die Notwehrhandlung in dem Wille zu begehen, sich zu verteidigen
Es ist stets das relativ mildeste Mittel für die Notwehr zu wählen. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Ausführung der Notwehr angemessen war.
Nutzt die Person zur Verteidigung illegale Waffen macht sich die Person strafbar.
Nothilfe ist ähnlich der Notwehr, jedoch bezieht es sich auf die Abwehr eines Angriffs auf eine andere Person. Auch hier muss das relativ mildeste Mittel gewählt werden. Die Rechtmäßigkeit der Nothilfe wird ebenso nach den Kriterien der Notwehrhandlung bewertet.
Nothilfe #
Wird die Gefahr von einer Dritten Person abgewendet, dann spricht man von Nothilfe. Bei der Nothilfe, dürfen die gleichen Mittel eingesetzt werden, wie bei der Notwehr.
Eine Nothilfelage ist nicht gegeben, wenn der Angegriffene sich trotz Notwehrlage und vorhandenen Möglichkeiten nicht gegen den Angriff verteidigen will.