Grundlegendes
Die United States Codes sind das zentrale Gesetz im Strafrecht und legt fest, welche Handlungen strafbar sind und wie sie sanktioniert werden. Es regelt das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger im gesellschaftlichen Zusammenleben und schützt wichtige Rechtsgüter wie Leben, Freiheit und Eigentum. Das USC ist in Abschnitte gegliedert, die verschiedene Bereiche des Strafrechts abdecken.
§ 1 USC Keine Strafe ohne Gesetz #
- Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
§ 2 USC Zeitliche Geltung #
- Die Strafe und ihre folgen bestimmen nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
§ 3 USC Zeit und Ort der Tat #
- Eine Tat ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter oder der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen. Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend.
- Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.
§ 4 USC Personen und Sachbegriffe #
- Angehöriger: wer zu den folgenden Personen gehört: Verwandte ersten Grades.
- Amtsträger nach geltendem Recht sind: Justizangehörige: Richter, Staatsanwalt, etc
- Exekutivbehörden: Wer nach geltendem Recht ein Mitglied des LSPD / BSCO ist
§ 5 USCGrundlagen der Strafbarkeit #
- Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
- Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
- Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.
§ 6 USC Versuch #
- Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
- Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
- Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.
§ 7 USC Täterschaft und Teilnahme #
- Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
- Begehen mehrere Straftaten gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
- Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
- Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Wird mit einer milderen Strafe geahndet.
§ 8 USC Notwehr #
- Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich.
- Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt unter Umständen rechtswidrig.
- Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.
§ 9 USC Rechtsfolgen der Tat #
- Rechtsfolgen einer Tat können sein:
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe
- Entzug des Führerscheins
- Berufsverbot
- Entzug der Waffenlizenz
- Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe sind 120 Hafteinheiten.
- Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe kann durch die Justiz auf 200 Hafteinheiten angehoben werden.
- Das Höchstmaß der Geldstrafe liegt bei einer Gerichtsverhandlung bei 1.000.000 $
- Eine Geldstrafe kann auch verhängt werden, soweit sie nicht im Gesetz festgehalten ist, jedoch für Tat und Schuldangemessen erachtet wird.
- Eine Hafteinheit ist mit 500$ gleichzusetzen.
§ 10 USC Rückzahlungspflicht #
- Sollte eine Rückzahlung des rechtswidrigen erlangten Gutes gewährt werden:
- Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, so ordnet der Richter dessen Einziehung an.
- Hat der Täter oder Teilnehmer Nutzungen aus dem Erlangten gezogen, so ordnet der Richter auch deren Einziehung an.
- Der Richter kann auch die Einziehung der Gegenstände oder die Zahlung des Wertes der Gegenstände anordnen, die der Täter oder Teilnehmer
- durch Veräußerung des Erlangten oder als Ersatz für dessen Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung oder
- auf Grund eines erlangten Rechts.
§ 11 USC Strafantrag und Strafanzeige #
- Der Verletzte ist dazu berechtigt Strafantrag zu stellen.
- Eine Strafanzeige kann von jedem Bürger bei einer Behörde gestellt werden, die zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten berufen ist.
- Ein Strafantrag, der zurückgenommen wurde, kann nicht erneut gestellt werden.
§ 12 USC Verjährungsfristen #
- Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen aus.
- Verbrechen nach USC §36 (Versuchten Mord) verjähren nicht
- Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist:
- 7 Tage bei einer Freiheitsstrafe von 0 bis 29 Hafteinheiten
- 14 Tage bei einer Freiheitsstrafe von 30 bis 59 Hafteinheiten
- 21 Tage bei einer Freiheitsstrafe von 60 bis 100 Hafteinheiten
- 30 Tage bei einer Freiheitsstrafe von 101 bis 120 Hafteinheiten
- Die Verjährung ruht, solange dem Verurteilten ein Aufschub oder die Unterbrechung der Vollstreckung des Urteils durch einen Richter oder Staatsanwalt bewilligt ist.
§ 13 USC Öffentliche Aufforderung zu Straftaten #
- Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts zu einer rechtswidrigen Tat auffordert (direkte Ansprache, Social Media), wird wie ein Anstifter bestraft.
- Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu 10 Hafteinheiten und Geldstrafe bis 2000 $. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, dass die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1).
§ 14 USC Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte #
- Wer einen Beamten oder Amtsträger, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, beziehungsweise sich Anordnungen, Anweisungen widersetzt oder sich anderweitige Gehorsams Verweigerungen schuldig macht wird mit Freiheitsstrafe von 15 Hafteinheiten und 3000$ bestraft.
§ 15 USC Gefangenenbefreiung #
- Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, wird mit einer Freiheitsstrafe von 30 Hafteinheiten und 6000$ bestraft.
§ 16 USC Lärmbelästigung #
- Wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen, begeht Lärmbelästigung und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 3000$ bestraft.
§ 17 USC Hausfriedensbruch #
- Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit einer Freiheitsstrafe von 25 Hafteinheiten und 5000$ bestraft.
§ 18 USC Landfriedensbruch #
- Wer sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit einer Freiheitsstrafe von 30 Hafteinheiten und 6000$ bestraft.
§ 19 USC Vermummungsverbot #
- Das Tragen von Kleidung, welche das Gesicht bis zu einer oder gewissen Unkenntlichkeit verdeckt, ist strafbar im Sinne des Paragrafen. Davon ausgenommen sind Amtsträger und Beamte, mit staatlich anerkannter Dienstkleidung. wird mit einer Geldstrafe von 1000$ bestraft.
§ 20 USC Kriminelle Vereinigung #
- Eine kriminelle Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten ausgerichtet ist.
- Eine kriminelle Vereinigung muss durch den Generalstaatsanwalt als Beschluss als solche deklariert werden. Dieser Beschluss hat, wenn nicht anders angegeben, eine Gültigkeit von 7 Tagen.
- Ein ausgesprochener Beschluss erlaubt allen Exekutivbehörden des Staates das Durchsuchen jedes Mitglieds der kriminellen Vereinigung ohne richterlichen Beschluss.
§ 21 USC Amtsanmaßung #
- Wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche ausschließlich Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit einer Freiheitsstrafe von 20 Hafteinheiten und 4000$ bestraft.
- Wer sich unerlaubt, durch Tragen von Kleidung, ähnlichen Erkennungsmerkmalen oder durch persönliche Äußerungen, den Anschein erweckt, Teil eines öffentlichen Amtes zu sein, wird im Sinne des Abs.1 bestraft.
§ 22 USC Vortäuschen einer Straftat/Strafvereitelung #
- Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Strafanzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen wurde oder dass die Verwirklichung einer rechtswidrigen Tat bevorstehe, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von bis zu 2000$ bestraft.
- Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Abs.1 bezeichneten Stellen, über den Beteiligten an einer rechtswidrigen Tat oder an einer bevorstehenden rechtswidrigen Tat zu täuschen versucht.
- Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder Maßnahme unterworfen wird, wird mit einer Freiheitsstrafe von 10 Hafteinheiten und 2000$ bestraft.
§ 23 USC Meineid #
- Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 15 Hafteinheiten und nicht unter 3000$ bestraft.
§ 24 USC Falsche Verdächtigung #
- Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Hafteinheiten und bis zu 2000$ bestraft.
§ 25 USC Sexuelle Belästigung #
- Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise belästigt, ist mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 20 Hafteinheiten und nicht unter 4000$ zu bestrafen.
- Eine sexuelle Belästigung ist jedes unerwünschte, sexuell bestimmte Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen und Bemerkungen sexuellen Inhalts gehören, welches bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird.
§ 26 USC Beleidigung #
- Wer eine andere Person beschimpft, verspottet oder Äußerungen tätigt, die seine Ehre verletzen, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Hafteinheiten zu bestrafen. In besonders schweren Fällen, die sein Geschlecht, Familie, Herkunft, sexuelle Orientierung oder Religion verletzen, wird er mit einer Freiheitsstrafe von 10 Hafteinheiten und 2000$ bestraft.
§ 27 USC Versuchter Mord #
- Der Mörder wird mit einer Freiheitsstrafe von 100 Hafteinheiten und 20000$ bestraft.
- Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat
- zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
§ 28 USC Körperverletzung #
- Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit einer Freiheitsstrafe von 15 Hafteinheiten und 3000$ bestraft.
- Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn Kontrollverlust eintritt.
- Der Versuch ist strafbar.
§ 29 USC Gefährliche Körperverletzung #
- Wer die Körperverletzung
- durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
- mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
- mittels eines hinterlistigen Überfalls,
- mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder,
- mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit einer Freiheitsstrafe von 30 Hafteinheiten bestraft und wird mit einer Geldstrafe von 6000$ bestraft.
- Der Versuch ist strafbar.
§ 30 USC Freiheitsberaubung #
- Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit einer Freiheitsstrafe von 20 Hafteinheiten bestraft und mit einer Geldstrafe von 4000$ bestraft.
- Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung mit Bereicherungsabsicht ausnutzt, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Erpressung ausnutzt, ist mit einer Freiheitsstrafe von 20 Hafteinheiten zu bestrafen und wird mit einer Geldstrafe von 4000$ bestraft.
§ 31 USC Geiselnahme #
- Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung des Opfers oder mit dessen Freiheitsentziehung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Nötigung ausnutzt, ist mit einer Freiheitsstrafe von 35 Hafteinheiten und wird mit einer Geldstrafe mit 7000$ bestraft.
§ 32 USC Nötigung #
- Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Hafteinheiten bestraft und wird mit einer Geldstrafe von 1000$ bestraft.
- Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
- Der Versuch ist strafbar und wird nach Abs. 1 geahndet.
§ 33 USC Bedrohung #
- Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder einer ihm nahestehenden Person gerichteten Straftat bedroht, wird mit bis zu 10 Hafteinheiten bestraft und wird mit einer Geldstrafe von 2000$ bestraft.
§ 34 USC Erpressung #
- Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 30 Hafteinheiten und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 6000$ bestraft.
§ 35 USC Diebstahl #
- Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Hafteinheiten und einer Geldstrafe von 3000$ bestraft. Der Versuch ist strafbar.
§ 36 USC Unterschlagung #
- Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zugeeignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Hafteinheiten bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
§ 37 USC Raub #
- Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zu bereichern, wird mit einer Freiheitsstrafe von 30 Hafteinheiten und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 4000$ bestraft.
- Nach Definition ist Raubgut alles von Wert gestohlene Gut.
§ 38 USC Schwerer Raub #
- Wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren und dauerhaften Gesundheitsschädigung bringt oder der Täter den Raub als Mitglied einer kriminellen Vereinigung, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Mitglieds der kriminellen Vereinigung begeht. Eine kriminelle Vereinigung ist nach § 27 definiert, wird mit einer Freiheitsstrafe von 60 Hafteinheiten und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 6000$ bestraft.
§ 39 USC Hehlerei #
- Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit einer Freiheitsstrafe von 15 Hafteinheiten und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 3000$ bestraft.
- Wird die Hehlerei gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande betrieben, wird sie mit einer Freiheitsstrafe von 15 Hafteinheiten und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 3000$ bestraft.
§ 40 USC Betrug #
- Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit einer Freiheitsstrafe von 15 Hafteinheiten und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 3000$ bestraft. Der Schadensersatzanspruch des Geschädigten ist hiervon nicht betroffen.
§ 41 USC Urkundenfälschung #
- Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit einer Freiheitsstrafe von 30 Hafteinheiten und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 6000$ bestraft.
§ 42 USC Arbeiten ohne Lizenz #
- Wer eine Tätigkeit ausführt, ohne die benötigte Lizenz für diese zu besitzen, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 20 Hafteinheiten bestraft.
§ 43 USC Glücksspiel #
- Das Glücksspielmonopol obliegt dem Staat.
- Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 30 Hafteinheiten bestraft.
- Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel beteiligt, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 10000$ bestraft..
- Wer für ein öffentliches Glücksspiel wirbt, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 6000$ bestraft..
- Alle zum Einsatz des Glücksspiels bereitgestellten Wertgegenstände werden durch den Staat oder dessen Beamten gepfändet und dem Allgemeinwohl zur Verfügung gestellt.
§ 44 USC Sachbeschädigung #
- Wer rechtswidrig Besitz einer fremden Person beschädigt oder zerstört, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Hafteinheiten und mit einer Geldstrafe von bis zu 2000$ bestraft.
- Es wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
- Etwaige privatrechtliche Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
- Der Versuch ist ebenfalls strafbar.
§ 45 USC Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort #
- Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 2000$ bestraft.
§ 46 USC Unterlassene Hilfeleistung #
- Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Hafteinheiten und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 2000$ bestraft.
- Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
§ 47 USC Besitz illegale Gegenstände #
- Wer illegale Gegenstände, die für Zivilisten nicht zugänglich sind, besitzt oder diese in einem Fahrzeug lagert und nicht die nötigen Lizenzen besitzt, wird mit einer Haft bis zu 15 Hafteinheiten und und mit einer Geldstrafe von bis zu 3000$ bestraft.
- Als illegal deklarierte Gegenstände gelten:
- Schlagringe/Klappmesser
- Ausrüstungsgegenstände, die von der Regierung an staatliche Institutionen herausgegeben werden, sofern der Besitzer gegenwärtig nicht im Dienst ist. Davon ausgenommen sind Funkgeräte.
- Geräte, die dazu bestimmt sind, Datenverarbeitungen zu manipulieren. Darunter zählen z.b: Hackerlaptop.
- Sonstige: Dietrich, Schwarzgeld, Sprengladung, Juwelen, Bank Goldbarren, Geldautomaten, Halsketten und Rolex Uhren.
- Besitz, Lagerung und Transport von Chemikalien ohne gültige Chemikalien-Lizenz.
§ 48 USC Sicherheitsbereiche #
- Bei unbefugtem Betreten eines staatlichen Sicherheitsbereiches muss mit sofortigem Schusswaffengebrauch gerechnet werden. Zudem ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 30 Hafteinheiten zu rechnen.
- Zu den in Absatz 1 genannten Sicherheitsbereichen gehören:
- Das Staatsgefängnis
- Sperrzonen, die von der LSPD ausgerufen werden.
- Alle Bereiche, die das LSPD, DoJ zeitweilig oder dauerhaft als Sicherheitsbereich erklären.
- Der Staatlichen Ordnung obliegt es, einen zeitlich begrenzten Platzverweis zu erteilen.
- Zu den in Absatz 2 genannten Sicherheitsbereichen besteht zudem ein zu wahrender Abstand von 50 Metern einzuhalten.
§ 49 USC Wilderei #
Wilderei bezeichnet das Jagen von Wildtieren ohne eine gültige Jagdlizenz in Jagdgebieten. Als Jagdgebiete gelten ausschließlich Wälder und die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen , wird mit einer Haft bis zu 10 Hafteinheiten und und mit einer Geldstrafe von bis zu 4000$ bestraft.
§ 50 USC Besitz von artengeschützten Tieren #
Es ist verboten, artengeschützte Tiere ohne entsprechende Erlaubnis zu besitzen, mit ihnen zu handeln oder deren Bestand in anderer Weise zu gefährden, wird mit einer Haft bis zu 15 Hafteinheiten und und mit einer Geldstrafe von bis zu 7000$ bestraft.
§ 51 USC Brandstiftung #
Brandstiftung ist das vorsätzliche oder fahrlässige in brandsetzen oder die Verursachung eines Brandes an fremdem Eigentum, Gebäuden, Fahrzeugen, öffentlichen Einrichtungen oder sonstigen Gegenständen, die durch das Feuer zerstört oder beschädigt werden können, wird mit 10 Hafteinheiten und und mit einer Geldstrafe von bis zu 7000$ bestraft.
§ 52 USC Besitz von Staatlichem Eigentum #
Das unbefugte Aneignen, Verwahren, Nutzen oder Übertragen von staatlichem Eigentum ist untersagt. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Fahrzeuge, Waffen oder Ausrüstungsgegenstände von staatlichen Behörden (z. B. Polizei, Rettungsdienst),
- Dokumente, Uniformen oder Identitätsnachweise, die als staatliches Eigentum gelten,
- Gebäude, Grundstücke oder andere Güter, die dem Staat gehören,
wird mit einer Haft bis zu 20 Hafteinheiten und und mit einer Geldstrafe von bis zu 10000$ bestraft.
§ 53 USC Geldwäsche #
Geldwäsche umfasst das Besitzen, Verwalten, Verwahren, Umwandeln, Überweisen oder Verstecken von illegal erworbenem Vermögen, um dessen wahre Herkunft zu verschleiern oder es in den legalen Geldkreislauf einzuführen. Dies gilt insbesondere für:
- Schwarzgeld oder andere Vermögenswerte, die aus illegalen Aktivitäten stammen,
- Jegliche Aktivitäten, die der Verschleierung der Herkunft solcher Vermögenswerte dienen,
wird mit einer Haft bis zu 30 Hafteinheiten und und mit einer Geldstrafe von bis zu 10000$ bestraft.