FGCA | Firearms and Gun Control Act
Gesetze
Abschnitt 1: Grundlagen
§ 1 Geltungsbereich und Zweck des Gesetzes
§ 2 Definition
Abschnitt 2: Erwerb und verkauf
§ 3 Waffentrageerlaubnis
§ 4 Waffen und Munition
Abschnitt 3: Allgemein
§ 5 Legale und Illegale Waffen
§ 6 Tragen und Führen einer Waffe
§ 7 Privater Grund und Boden
Abschnitt 1: Grundlagen
§ 1 Geltungsbereich und Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Der Geltungsbereich ist für jeden, wer
umgang mit einer Waffe oder Munition hat.
eine Waffe erwirbt, besitzt, führt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel betreibt.
§ 2 Definition
Waffen sind Gegenstände, die
1.1 als Angriffs- oder Verteidigungsmittel konstruiert sind.
1.2 dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Verteidigungsfähigkeit zu beseitigen oder herabzusetzen.
1.3 als Angriffs- oder Verteidigungsmittel verwendet wurden.
1.4 Gegenstände die nicht als Waffen klassifiziert sind, aber als Waffen eingesetzt werden, gelten diese automatisch als illegale Waffen
Abschnitt 2: Erwerb und verkauf
§ 3 Waffenschein
Für den Besitz von Waffen oder Munition ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen hiervon sind die in § 5.2.3 genannten Waffen und Gegenstände.
Das Tragen einer Waffe ohne entsprechenden Waffenschein und das Tragen von Munition ohne einen Waffenschein ist illegal.
Die Prüfung und Ausstellung eines Waffenscheins findet nach erfolgreicher Prüfung durch die City Hall statt.
Bei Mitarbeitern der Exekutive und Judikative ersetzt der Dienstausweis den Waffenschein und erlaubt das unlimitierte Tragen sämtlicher Waffen und Munition. Im Dienst erhaltene Waffen und Munition dürfen ausschließlich im Dienst getragen werden. Darüber hinaus können in begründeten Ausnahmefällen Sondergenehmigungen durch die zuständige Behörde erteilt werden, welche das Tragen von Waffen und Munition über die regulären Bestimmungen hinaus erlauben.
Ein Waffenschein ist nur rechtsgültig, wenn er im staatlichen System hinterlegt ist und in Dokumentenform bei sich getragen wird.
§ 4 Waffen und Munition
Der Erwerb einer Waffe und Munition ist nur in lizenzierten Waffen-Shops erlaubt.
Für den rechtmäßigen besitz einer Feuerwaffe muss,
die Waffe in einem Lizenzierten Waffen-Shop gekauft worden sind.
die Waffe eine Registrierungsnummer aufweisen und vom Käufer beim LSPD registriert werden, andernfalls stellt dies ein Verbrechen dar.
Lizenzierte Waffen-Shops sind verpflichtet beim Erwerb einer Waffe:
- Die Registrierungsnummer der Waffe und den Namen des Käufers in einer Datenbank zu hinterlegen.
Abschnitt 3: Allgemein
§ 5 Legale und Illegale Waffen
Illegal ist der Erwerb, die Einfuhr, die Herstellung, der Besitz und das Führen von:
Waffen mit Kaliber
9mm
44 Magnum
.50 AE (Aection Express)
12 Gauge Schrot
5.56x45 NATO
7.62X39 (AK Munition)
Explizit folgende Waffen
Pistole
Kampfpistole
Vintage-Pistole
WM 29 Pistole
SNS-Pistole
SNS-Pistole MK2
Micro-MP
Sturmgewehr
Doppelläufige Schrotflinte
Abgesägte Schrotflinte
Micro-MP
MP
MP MK2
Taktische MP
Gusenberg-MP
Maschinengewehr
Kompaktes Maschinengewehr
Bullpup-Gewehr
Bullpup-Gewehr MK2
Fortgeschrittenes Gewehr
Karabinergewehr
Karabinergewehr MK2
Sturmgewehr MK2
Maschinenpistole
Mini-MP
Legal ist der Erwerb, der Besitz und das verdeckte Tragen mit einem Waffenschein von:
Waffen mit Kaliber
7.62x51 NATO (Scharfschütze)
.38 LC (Long Colt)
.45 ACP
Explizit folgende Waffen
Doppellauf-Revolver
Jagdgewehr
Keramikpistole
Marine-Revolver
Muskete
Schwere Pistole
Legal ist der Erwerb, der Besitz und das verdeckte Tragen ohne einen Waffenschein von:
Urban Masked Butterfly-Messer
Stained Butterfly-Messer
Slaughter Butterfly-Messer
Scorched Butterfly-Messer
Safari Mesh Butterfly-Messer
Forest Butterfly-Messer
Fade Butterfly-Messer
Crimson Butterfly-Messer
Case Hardened Butterfly-Messer
Vanilla Butterfly-Messer
Blue Steel Butterfly-Messer
Karambit
Huntsman-Messer
Gut-Messer
Flip-Messer
Jagdmesser
Katana
Revierbeil
§ 6 Tragen und Führen einer Waffe
Das offene Führen einer Waffe ist untersagt, sofern keine Notwehr, Nothilfe oder ein gerechtfertigter Notstand vorliegt-
Das verdeckte Tragen einer Waffe und Munition ist mit einer Waffentrageerlaubnis erlaubt.
Von §6.1 ausgenommen sind:
3.1 Sicherheitsbeamte im Dienst.
- 2 Personen, die sich auf einem Schießstand oder -Anlage eines Lizenzierten Waffen-Shops befinden.
3.3 Personen mit Sondergenehmigungen.
- Personen welche eine Waffe mitführen haben bei einer Kontrolle durch einen LEO die Pflicht den LEO auf das Mitführen der Waffe aufmerksam zu machen.
§ 7 Privater Grund und Boden
Die Bürger des Staates San Andreas haben das Recht, ihr Privatgrund sowie darin enthaltene Privateigentum jederzeit zu schützen und zu verteidigen. Hier gilt der Grundsatz „Stand your Ground“
Das Führen einer Waffe auf Privatbesitz unterliegt keiner Gesetzgebung.
Der Eigentümer des Privatgrundes ist verpflichtet, auf Anfrage einer Exekutivbehörde mittels eines gültigen Dokumentes das Eigentum des Privatgrundes nachzuweisen.
Law Enforcement Officer können die Rechte aus Abs. 1 - 3 einschränken, wenn es einer Maßnahme dient.